Lärm
Geräuscheinwirkungen sind fast überall und ständig präsent. Die daraus resultierende Lärmbelastung hat sich zu einem nahezu flächendeckenden Umweltproblem etabliert. Insbesondere Verkehrslärm ist Hauptursache flächenhafter und teils sogar die Gesundheit gefährdender Belastungen. Neben der nationalen Gesetzgebung zum Schutz gegen Lärm werden auch auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig zu vermindern. Insbesondere die europäische Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) ist dafür maßgeblich.
Gesetzliche Grundlage/Verfahren
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Pflicht, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung (LAP) darzustellen, zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden muss. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.
Lärmkartierung Stadt Flöha
Die Pflicht zur Erstellung von Lärmkarten bestand erstmals im Jahr 2007. Seit 2012 sind jeweils bis zum 30. Juni des maßgeblichen Jahres Lärmkarten für Ballungsräume ab 100.000 Einwohnern, Haupt-verkehrsstraßen ab 3 Millionen Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zügen/Jahr sowie Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr zu erstellen. Die jüngste Lärmkartierung (4. Stufe) fand 2022 statt. Die Stadt Flöha ist gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 18.07.2024 die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm zu ermitteln. Die Kartierung umfasste sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Auf dem Gebiet der Stadt Flöha sind die Einwirkungsbereiche folgender Streckenabschnitte von Bundesstraßen betroffen:
Ergebnisse der Lärmkartierung
Aus den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen ersichtlich. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.
Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Stadtgebiet von Flöha hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 143 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 150 Bewohnern überschritten (Pflichtnetz).
Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
Lärmaktionsplanung für die Stadt Flöha
Im Rahmen der 3. Stufe der Lärmkartierung hat die Stadt Flöha im Jahr 2018 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen (vereinfachter LAP) erarbeitet, welcher am 28.06.2018 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Dieser wurde nunmehr mit den vorliegenden Lärmdaten unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aktualisiert.
Vor dem Hintergrund verschiedener realisierter Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Flöha, auch nach Beendigung der Lärmkartierung (4. Stufe), aber insbesondere durch den geplanten Neubau der B 173n, 2. Bauabschnitt sowie eines nur eingeschränkten Handlungsspielraums der Stadt zur Umsetzung weiterer geeigneter Schallschutzmaßnahmen hat der Technische Ausschuss der Stadt Flöha in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2023 die Erarbeitung eines „vereinfachten“ Lärmaktionsplans, d. h. eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmenplan festgelegt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte frühzeitig im November 2023 und ein zweites Mal im März 2024. Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung sowie Stellungnahmen aus der jeweils parallelen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Baulastträger wurden aufgenommen, ausgewertet und abgewogen. Das Abwägungsergebnis wurde im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung am 25. April 2024 vorgestellt und konnte mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden (Anhörungsverfahren). Im Ergebnis einer sachgerechten Abwägung wurden im LAP 2024 keine Maßnahmen zur Lärmminderung geplant bzw. festgeschrieben.
Der Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmenplan wurde vom Stadtrat der Stadt Flöha in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Mai 2024 beschlossen und ist somit in Kraft getreten.
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