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Online-Terminvergabe

Landtagswahl am 1. September 2024

Am 1. September 2024 finden die Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr statt.

Maßgebend für die Wahl sind die Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2023 (SächsGVBl. S. 598) in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 20. April 2023 (SächsGVBl. S. 129) in der jeweils gültigen Fassung.

Wahlrecht
Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)

Wahlberechtigt sind gemäß § 11 SächsWahlG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder, falls sie keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, sich sonst gewöhnlich im Freistaat Sachsen aufhalten, und
  • nicht nach § 12 SächsWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem können Sie am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal der Stadt Flöha Ihre Stimmen abgeben.

Des Weiteren haben sie die Möglichkeit Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen

  • über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (geht den Wahlberechtigen im Zeitraum vom 05.08.24 – 11.08.24 zu)
     
  • schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
     
  • persönlich (nicht telefonisch) im Briefwahlbüro stellen
     
  • formlos per E-Mail an wahlamt(at)floeha.de oder
     
  • online über den Onlinewahlscheinantrag (möglich ab 04.08.24)

 

Ihr Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, die dazu aber eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten benötigt. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar. Bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Hinweis: Die Wahlbriefe müssen bis zum 01.09.2024, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Flöha eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtig. Aus diesem Grund bitten wir um eine rechtzeitige Beantragung und um Beachtung der Postlaufzeiten!

Stadtverwaltung Flöha
Wahlbüro, 1. OG, Zimmer 117
Claußstraße 3 (Wasserbau), 09557 Flöha

Dienstag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Montag/Mittwoch: geschlossen, es steht der Briefkasten (Rathaus, Claußstraße 7) oder die Onlinebeantragung zur Verfügung

Achtung: Die Beantragung am 30.08.2024 ist bis 16:00 Uhr und am 31.08.2024 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (bei plötzlicher Erkrankung) möglich.

Wir bitten die Briefwahlunterlagen möglichst online zu beantragen, um Wartezeiten zu umgehen.

Wahlbüro der Stadt Flöha
Claußstraße 3, 09557 Flöha
Tel. 03726 791-105 oder 03726 791-108
E-Mail: wahlamt(at)floeha.de

Bekanntmachungen werden unter dem folgenden Link öffentlich bekanntgemacht: 
Bekanntmachungen: Stadt Flöha (floeha.de)


Ergebnis der Stadtratswahlen 2024

Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat Falkenau

Vorläufiges Ergebnis der Wahlen zum Kreistag des Landkreises Mittelsachsen für den Einzugsbereich Flöha und Falkenau

Vorläufiges Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament für den Einzugsbereich Flöha und Falkenau


Wahlen im Rückblick

Die Wahlen zum Flöhaer Stadtrat und zum Ortschaftsrat im Ortsteil Falkenau fanden am 26. Mai 2019 statt. Eine detailierte Auflistung der Ergebnisse nach Wahlbezirken finden Sie hier.



Amtliche Ergebnisse zur Wahl des Ortschaftsrates Falkenau


Wahlen zum Oberbürgermeisteramt 2022

Die Wahlen zum Flöhaer Oberbürgermeisteramt fanden am 12. Juni 2022 statt. 
Zum Oberbürgermeister der Stadt Flöha wurde Herr Volker Holuscha gewählt.

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