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Online-Terminvergabe

Hinweise zum Winterdienst

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder an ihre Räum- und Streupflicht entsprechend der Straßenreinigungssatzung Nr. 22/2013 vom 28.11.2013 erinnern. Es ist zu beachten, dass auch für neuerbaute Fußwege bzw. Straßen ab ihrer Fertigstellung die Anliegerpflichten gelten. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr. Grundsätzlich sollte Schnee und Eis zunächst mechanisch geräumt und danach mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt gestreut werden. Soweit keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Anliegerpflichten bestehen lt. Satzung innerhalb der geschlossenen Ortslage. 

Der durchfahrende Winterdienst der Stadtverwaltung Flöha entbindet nicht von dieser Pflichtaufgabe. 

Schnee darf nicht von den Gehwegen auf die Fahrbahn geschoben werden!

Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil des Gehwegs anzuhäufen. Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizumachen. Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Dies kann zu Unfällen führen und ist verboten. Außerdem drückt das Räumfahrzeug des Fuhrparks den Schnee auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück. Des weiteren ist zu beachten, dass der Schnee nicht bei sich selbst geräumt und dafür auf das Grundstück des Nachbarn geschoben wird.

Wir bitten hierbei um Verständnis, wenn der Räumwagen bei Schneefall nicht an allen Stellen gleichzeitig sein kann. Der Bauhof wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich alle wichtigen Straßen freizumachen. Überall gleichzeitig kann er jedoch nicht sein. Auch kann kein Räumdienst „rund um die Uhr“ vorgenommen werden. In den Nachtstunden kann grundsätzlich deshalb nicht geräumt werden.

Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können.

Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Zufahrten, Zugänge oder ähnliches wieder zugeräumt werden sollten. Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter des Bauhofs bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zu räumen.

Vom 1. November bis zum 31. März ist der Bauhof mit seinen Mitarbeitern in Winterbereitschaft. Der Winterdienst wird durch 15 Bauhofmitarbeiter mit zwölf Fahrzeugen abgesichert. Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz, das nur an unübersichtlichen und gefährlichen Stellen Winterdienst vorschreibt, wurde der Winterdienstplan der Stadt Flöha überarbeitet. Von Montag bis Freitag wird der Winterdienst unter Berücksichtigung eines sparsamsten Materialeinsatzes wie in der Vergangenheit durchgeführt. Am Wochenende und an Feiertagen wird der Räum- und Streuumfang eingeschränkt. Das betrifft vor allem ebene Neben- und Anliegerstraßen, sowie Straßen ohne Fußweg, an denen entsprechend der gültigen Satzung vom Anlieger ein Streifen von 1,50 m zu beräumen ist.

Die Einschränkung des Winterdienstes widerspricht nicht der gültigen Räum-, Streu- und Reinigungssatzung der Stadt Flöha. Bei Extremwetterlagen wie Eisregen, Blitzeis oder extremen Schneefall werden die Einschränkungen aufgehoben.

Bevorratung mit Streumaterial
Die im Stadtgebiet aufgestellten Streukästen dienen nicht der Selbstbedienung durch Mieter oder Grundstückseigentümer. Sie stehen ausschließlich dem Streuen von öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung. Grundstückseigentümer sollten sich rechtzeitig bevorraten. Eine Bereitstellung von Streusalz über den Bauhof ist nicht möglich.

Es ist zu beachten, dass nicht durchgeführter Winterdienst bzw. eine Nichtbeachtung der Anliegerpflichten durch die Grundstückseigentümer zu Haftungsansprüchen im Schadensfall führen kann.

Bitte beachten Sie die Straßenreinigungssatzung, in der der Winterdinst für die Stadt Flöha geregelt ist. Die Satzung finden Sie in unserer Rubrik Verwaltung online - Ortsrecht.

Herr Enew
Sachgebietsleiter Tiefbau, Bauhof

Telefon: 03726 791-144
Fax: 03726 791-200
eMail: tiefbau@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha

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