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Online-Terminvergabe

Kindertageseinrichtungen

Für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, einen Hort oder einer Kindertagespflegestelle in freier oder kommunaler Trägerschaft ist ein Antrag bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Übersicht über die Einrichtungen zur Kinderbetreuung:

Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein
Talstraße 4
09557 Flöha
Tel.: 03726 2235
E-Mail: info@spielhaus-floeha.de

Kindertageseinrichtung Falkennest
Plauer Straße 4
09557 Flöha OT Falkenau
Tel.: 03726 2158

Hort der Grundschule „Friedrich-Schiller“
Augustusburger Straße 2
09557 Flöha
Tel.: 03726 789445

Hort des Förderzentrums Flöha
Schillerstraße 4
09557 Flöha
Tel.: 03726 7846809


Einrichtungen in freier Trägerschaft:

Kindertageseinrichtung „Baumwollzwerge“ RV Freiberg e. V.
Claußstraße 5, 09557 Flöha
Tel. 03726 7926770

Hort des Fördervereins für Nachwuchssport e. V.
Turnerstraße 8, 09557 Flöha
Tel. 03726 724418

Tagesmütter:

Tagesmutter Frau Wenzel
Augustusburger Straße 2 b, 09557 Flöha
Tel. 015208949162

Tagesmutter Frau Schreiber
Lärchenstraße 14 a, 09557 Flöha
Tel. 03726 782445

Wo und wann kann der Betreuungsplatz beantragt werden?

  • durch schriftlichen Antrag bei der Stadt Flöha
  • der Antrag ist im Internet, bei der Stadt Flöha und in den Kindertageseinrichtungen erhältlich
  • Krippenplatz: frühestens ab Geburt des Kindes, mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn
  • Kindergartenplatz: mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn
  • Hortplatz: mit Eintritt in die Vorschulgruppe, bis spätestens 30.11. des Vorschuljahres


Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragstellung hat durch die Personensorgeberechtigten des Kindes zu erfolgen. Amtsvormundschaften und Pflegschaften gelten entsprechend der erteilten Bevollmächtigung. 

Hinweis: Die Wunscheinrichtungen sollen auf dem Antrag nach Reihenfolge nummeriert werden

Wichtig: alle Sorgeberechtigen müssen den Antrag unterzeichnen

Bitte beachten Sie:

  • bei unvollständig oder unzutreffenden Angaben kann eine Platzzusage aufgehoben werden und der Platz an ein anderes Kind vergeben werden
  • bei Adressänderungen, zum Bespiel durch Umzug: Den Trägern, an denen Kinder angemeldet werden, muss eine gültige postalische Zustelladresse vorliegen, da wir Sie andernfalls nicht benachrichtigen können. Sie tragen hierfür die alleinige Verantwortung
  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Familienstand) sind ebenfalls umgehend schriftlich mitzuteilen


Wann und von wem erhalten Sie eine Antwort zu Ihrem Antrag?

  • Sie erhalten spätestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn eine Rückmeldung zum Abschluss des Betreuungsvertrages von der Stadt Flöha (kommunale Einrichtungen) bzw. des freien Trägers


Welche Rechtsgrundlagen gelten?

  • SächsKitaG
  • SächsFöSchulBetrVO
  • Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung der Stadt Flöha

Herr Grundig
Sachgebietsleiter

Telefon: 03726 791-105
Fax: 03726 791-200
eMail: kita@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha


Frau Rudolph
SG Kindertagesstätten

Telefon: 03726 791-107
Fax: 03726 791-200
eMail: kita@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha

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