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Online-Terminvergabe

Gewerbe- und Gaststättenerlaubnis

Aus unseren Leistungen:

An-, Um- und Abmeldung für ein stehendes Gewerbe

  • Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes benötigen Sie entsprechende Formulare, die Sie zur Zeit nur in unserem Amt erhalten. Bitte beachten Sie vor der Antragstellung folgende Hinweise und Auszüge aus den folgenden gesetzlichen Reglungen.


Folgende Gebühren sind zu entrichten

  • Gewerbeanmeldung     25,00 EUR
  • Gewerbeummeldung    25,00 EUR
  • Gewerbeabmeldung     25,00 EUR


Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften werden die Gebühren nach Aufwand berechnet.

Erteilung von Gaststättenerlaubnissen

  • Für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen (auch für vorübergehende Gaststätten) erhalten sie ebenfalls die erforderlichen Vordrucke in unserem Amt. Bitte beachten sie auch hierzu die o.g. Hinweise und Reglungen.


Kontrollaufgaben

  • Wir sind zuständig für die Kontrolle der Betriebsbücher für Getränkeschankanlagen sowie für die Überprüfung der technischen Parameter für Druckgasanlagen in Gaststätten.


Sie erhalten bei uns

  • Anträge für Gaststättenerlaubnisse
  • Anträge für vorübergehende Gaststätten (Gestattungen)
  • Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Bonn (hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig - siehe unten)

Frau Kunze
Einwohnermeldeamt / Gewerbe

Telefon: 03726 791165
Fax: 03726 791-200
eMail: einwohnermeldeamt@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha

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