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Online-Terminvergabe

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist für die Stadt Flöha mit dem OT Falkenau zuständig. Sie finden das Einwohnermeldeamt in der Alten Baumwolle auf der Claußstraße 3. 

Die Bearbeitung von Anliegen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Flöha ist ausschließlich per Terminreservierung verfügbar.

Folgende Anliegen können Sie ohne Terminreservierung vor Ort am Bürgerterminal wählen:

  • Abholung Personaldokumente
  • Beglaubigung eines von uns ausgestellten Personaldokumentes
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Abmeldung ins Ausland
  • Familienpass
  • Sozialpass
  • Abgabe von Unterlagen für die Abt. Soziales des Landratsamtes Mittelsachsen oder den Rundfunkbeitrag
  • Sonstige Fragen

Bei der Auswahl des Anliegens am Bürgerterminal erhalten Sie eine Wartenummer, mit welcher Sie aufgerufen werden. 

Sie erreichen das Einwohnermeldeamt direkt unter 03726 / 791-165 sowie per Mail unter einwohnermeldeamt(at)floeha.de



Unsere Leistungen für Sie sind u. a. die Beantragung bzw. Ausstellung von:

Zuständig für die Beantragung eines Personalausweises ist das Einwohnermeldeamt, an dem sich der Hauptwohnsitz befindet.

Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:

  • persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass  (bei abgelaufenen Dokumenten ist das  Original der Geburtsurkunde vorzulegen)
  • bei der Erstbeantragung und bei Verlust nur mit Original der Geburtsurkunde
  • 1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar
  • Bearbeitungszeit: ca. 3 - 4 Wochen (Bundesdruckerei Berlin)
  • Gültigkeit:
  • bis 24 Jahre -  6 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre - 10 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 37,00 Euro


Hinweis
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1626 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamts über die Sorgeerklärung erforderlich. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen sowie ein Elternteil muss bei der Beantragung vor Ort sein.



Sollte es Ihnen durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung der Ausweispflicht vorgenommen werden.

Vorläufiger Personalausweis

  • persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist  das Original der Geburtsurkunde vorzulegen)
  • 1 Passbild (45x 35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar
  • Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt
  • Gebühr: 10,00 €
  • Gültigkeit: 3 Monate


Hinweis
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1626 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamts über die Sorgeerklärung erforderlich. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen sowie ein Elternteil muss bei der Beantragung vor Ort sein.



Verlust Personalausweis
Der Verlust eines Personalausweises oder Vorläufigen Personalausweises ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen.

  • Gebühr: kostenfrei


Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers, wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt.  

  • Gebühr: 10,20 €  

 



Hinweis
Bitte beachten Sie vor einem geplanten Auslandsaufenthalt die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.



zum Auswärtigen Amt

Zuständig für die Beantragung eines Reisepasses ist das Einwohnermeldeamt der Stadt, an dem sich der Hauptwohnsitz befindet.

Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:

  • persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist das Original der Geburtsurkunde vorzulegen)
  • bei der Erstbeantragung nur mit Original der Geburtsurkunde
  • 1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrietauglich
  • Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen (Bundesdruckerei Berlin)
  • Gebühr und Gültigkeit:
    bis 24 Jahre -   6 Jahre Gültigkeit, 37,50 € (32 Seiten)
    bis 24 Jahre -   6 Jahre Gültigkeit, 59,50 € (48 Seiten)
    ab  24 Jahre - 10 Jahre Gültigkeit, 70,00 € (32 Seiten)
    ab  24 Jahre - 10 Jahre Gültigkeit, 81,00 € (48 Seiten)


Reisepass Express

  • Bearbeitungszeit:  ca. 3 - 4 Tage
  • Gebühr: zusätzlich zu o.g. Gebühr 32,00 €


Hinweis
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1629 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamtes über die Sorgeerklärung erforderlich. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen sowie ein Elternteil muss bei der Beantragung vor Ort sein. Kinder werden nicht mehr in den Reispass/vorläufigen Reisepass der Eltern eingetragen.



Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in besonderen Fällen ausgestellt.

  • persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist  das Original der Geburtsurkunde vorzulegen)
  • 1 Passbild (45x 35 mm), aktuell und biometrietauglich
  • Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt
  • Gebühr: 26,00 €
  • Gültigkeit: 1 Jahr


Hinweise zu biometrischen Passfotos



Verlust Reisepass
Der Verlust eines Reispasses ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen.

  • Gebühr: kostenfrei


Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt.

  • Gebühr: 10,20 €

 



​​​​​zum Auswärtigen Amt

Zuzug

  • der Zuzug ist innerhalb von 2 Wochen (Bundesmeldegesetz) zu melden
  • die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht 
  • die Anmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als   Beauftragter mit  eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder  Reisepass des Vollmachtgebers
  • bei Zuzug von Kindern ist das Original der Geburtsurkunde vorzulegen
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gebühr: gebührenfrei
     
Hinweis für ukrainische Flüchtlinge
  • Zur Anmeldung in unserer Stadt benötigen ukrainische Flüchtlinge, die sich lediglich mit kyrillisch geschriebenen Ausweisdokumenten (sog. Inlandsreisepässe) ausweisen können, eine schriftliche Übersetzung. Um eine vereinfachte und schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir um eine durch ein anerkanntes Übersetzungs- und Dolmetscherbüro durchgeführte Übersetzung.

Umzug

  • der Umzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden
  • die Pflicht zur Ummeldung obliegt demjenigen, der in eine andere Wohnung zieht
  • die Ummeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gebühr: gebührenfrei


Wegzug

  • betrifft nur noch Abmeldungen in das Ausland und Abmeldung der Nebenwohnung (nur am Wohnsitz für alleinige Wohnung oder Hauptwohnung) 
  • der Wegzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden 
  • die Abmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als   Beaufragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht oder schriftlich durch Zusendung   des ausgefüllten und unterschriebenen Formulares
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gebühr: gebührenfrei


Hinweis
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss sich nicht bei seiner bisherigen Meldebehörde abmelden. Es reicht die Anmeldung des Wohnsitzes in der neuen Meldebehörde.

Mitwirkung des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung
Seit dem in Kraft treten des Bundesmeldegesetz (BMG) ab 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber nach § 19 BMG verpflichtet bei der An- und Abmeldung mitzuwirken.
Zur Anmeldung muss dafür von der meldepflichtigen Person die Bestätigung vom Wohnungsgeber vorgelegt werden.
Auszug § 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers:
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 BMG genannten Frist von zwei Wochen zu bestätigen.
Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind.
Weitere Informationen erteilt das Einwohnermeldeamt.

  • erhältlich sind Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen
  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit eigenem  Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des    Vollmachtgebers
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gebühr: 12,00 €
  • das Formular Antrag auf Auskunftsersuchen aus dem Melderegister ist ausgefüllt und  unterschrieben im Einwohnermeldeamt abzugeben oder per Post oder E-Mail zuzusenden.
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gebühr: 14,00 €
  • Antrag auf Auskunftsersuchen aus dem Melderegister
  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass  
  • bei Versendung an eine Behörde (Belegart O): wird die komplette Adresse mit PLZ und der Verwendungszweck benötigt
  • für erweiterte Führungszeugnisse muss eine schriftliche Aufforderung, von der Stelle die das Führungszeugnis benötigt, vorgelegt werden
  • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen
  • (Bundesamt für Justiz, Bonn)
  • Gebühr: 13,00 €


Hinweis
Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz ist es möglich, online ein Führungszeugnis zu beantragen.

Voraussetzungen sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

  • persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass  
  • bei Versendung an eine Behörde (Belegart O): wird die komplette Adresse mit PLZ und der Verwendungszweck benötigt
  • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen (Bundesamt für Justiz, Bonn)
  • Gebühr: 13,00 €


Hinweis
Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz ist es möglich, online Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Voraussetzungen sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Widerspruch zur Datenübermittlung

  • für die Einrichtung "Widerspruch zur Datenübermittlung" muss ein Antrag ausgefüllt und im Einwohnermeldeamt abgebeben werden
  • Gebühr: gebührenfrei
  • zum Antrag


Einrichtung Auskunftsperre

  • für die Einrichtung einer "Auskunftssperre" muss ein Antrag ausgefüllt und im Einwohnermeldeamt abgegeben werden
  • Gebühr: gebührenfrei
  • zum Antrag

Zuständig für die Beantragung eines Familienpasses ist das Einwohnermeldeamt, an dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung bzw. eine Verlängerung des Familienpasses besteht nicht.

Einen Familienpass des Freistaates Sachsen können erhalten:

  • Eltern, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben 
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (mit mind. GdB 50 %)
  • der antragstellende Elternteil hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Bescheinigung der Kindergeldkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen, Kinder über 18 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft lebend, müssen nachgewiesen werden (Original der Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung oder Scheidungsurteil)
  • der Familienpass ist einkommensunabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Bearbeitungszeit: sofort
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • Gebühr: gebührenfrei


Für Familien mit drei und für Alleinerziehende mit zwei Kindern und für Familien mit einem behinderten Kind gibt es in Sachsen den Familienpass. Inhaber des Familienpasses können viele Einrichtungen des Freistaats wie die Landesmuseen, Sammlungen, Burgen und Schlösser kostenlos besuchen. Er ist auch berechtigt, mit nur einem im Familienpass eingetragenen Kind gemeinsam die Einrichtungen des Freistaates Sachsen nach Vorlage des Passes zu besuchen.

Familien mit Kindern erhalten viele Vergünstigungen, zum Beispiel ermäßigte Tageskarten und spezielle Abonnements im öffentlichen Nahverkehr, Familientickets für den Zoo, das Museum, das Schwimmbad. Vergessen Sie nicht, an der Kasse und am Fahrkartenschalter danach zu fragen!

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Einrichtungen.

Die Lohnsteuerkarten wurden ab 2013 abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) abgelöst.
Das Einwohnermeldeamt ist somit nicht mehr für die Lohnsteuerkarte zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem zuständigen Finanzamt und unter dem ElsterOnline-Portal.
Finanzamt Freiberg, Brückenstraße 1, 09599 Freiberg
poststelle(at)fa-freiberg.smf.sachsen.de
Telefon: 03731 379-0 / Telefax: 03731 379-9881


Hinweis
Geburt eines Kindes
Nach der Registrierung der Geburt im Einwohnermeldeamt wird die lebenslange Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und per Post versandt.


Hinweis
Gebühren für alle Amtshandlungen sind bei der Beantragung zu entrichten. Eine bargeldlose Zahlung ist möglich.

Frau Kunze
Sachgebietsleiterin Bürgerservice

Telefon: 03726 791-165
Fax: 03726 791-200
eMail: einwohnermeldeamt@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha


Frau Blumenau
Sachbearbeiterin Bürgerservice

Telefon: 03726 791165
Fax: 03726 791-200
eMail: einwohnermeldeamt@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha


Frau Lange
Sachbearbeiterin Bürgerservice

Telefon: 03726 791-165
Fax: 03726 791-200
eMail: einwohnermeldeamt@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha


Frau Hunger
Sachbearbeiterin Bürgerservice

Telefon: 03726 791-165
Fax: 03726 791-200
eMail: einwohnermeldeamt@floeha.de
Adresse: Claußstraße 3, 09557 Flöha

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