Im Zuge unserer kontinuierlichen Bemühungen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu steigern, möchten wir Sie über die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) informieren. Diese Verordnung setzt klare Richtlinien für den Betrieb von Geräten und Maschinen fest, um Lärmbelästigungen in empfindlichen Gebieten zu reduzieren und den Frieden in der Nachbarschaft zu bewahren.
Insbesondere in Wohngebieten, Erholungs- und Klinikbereichen sowie in Gebieten für die Fremdbeherbergung ist es wichtig, die vorgeschriebenen Betriebszeiten zu beachten. Dies betrifft unter anderem den Gebrauch von Rasenmähern, Heckenscheren und Laubbläsern, deren Einsatzzeiten streng reguliert sind, um die Ruhezeiten zu sichern.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Bestimmungen zu halten und so zu einem harmonischen Zusammenleben in unserer Stadt beizutragen.