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Rasenmäher-Ruhe: Wie man den Nachbarschaftsfrieden nicht zermäht!

Bild: Pixabay/ Charly Gutmann

Im Zuge unserer kontinuierlichen Bemühungen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu steigern, möchten wir Sie über die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) informieren. Diese Verordnung setzt klare Richtlinien für den Betrieb von Geräten und Maschinen fest, um Lärmbelästigungen in empfindlichen Gebieten zu reduzieren und den Frieden in der Nachbarschaft zu bewahren.

Insbesondere in Wohngebieten, Erholungs- und Klinikbereichen sowie in Gebieten für die Fremdbeherbergung ist es wichtig, die vorgeschriebenen Betriebszeiten zu beachten. Dies betrifft unter anderem den Gebrauch von Rasenmähern, Heckenscheren und Laubbläsern, deren Einsatzzeiten streng reguliert sind, um die Ruhezeiten zu sichern.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Bestimmungen zu halten und so zu einem harmonischen Zusammenleben in unserer Stadt beizutragen.

PDF Einbettung

Merkblatt zur 32. BImSchV

Um die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern, beachten Sie bitte die Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV). Die genauen Bestimmungen können Sie im folgenden Dokument nachlesen:


Falls Sie Schwierigkeiten beim Anzeigen der PDF-Datei haben, können Sie diese auch direkt über diesen Link herunterladen.

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