×
Online-Terminvergabe Ratsinformationssystem

Die Stadtordnung geht alle an

Vandalismus und Sachbeschädigungen an einer Hochwasserschutzeinrichtung. Foto: Stadtverwaltung Flöha

Vandalismus und Sachbeschädigungen an einer Parkbank. Foto: Stadtverwaltung Flöha

Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Mülleimer. Foto: Stadtverwaltung Flöha

Die Stadtverwaltung bemüht sich mit vielen Eigentümern, Vereinen und engagierten Einwohnern, unsere Stadt nachhaltig zu entwickeln und zu verschönern. Leider ist aber auch ein zunehmend um sich greifender Trend von Vandalismus, Sachbeschädigungen und unangemessenem Verhalten von einigen Wenigen in unserer Stadt und dem Ortsteil Falkenau zu verzeichnen. Besonders neu Entstandenes wird gern als Objekt der Verunstaltung oder gar Zerstörung ausgesucht, um das Stadtbild zu beschädigen oder das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt zu stören. Zahlreiche Schmierereien und Aufkleber, welche oft politisch radikale, rassistische, homophobe oder ausländerfeindliche Inhalte tragen, verunstalten nicht nur das Stadtbild, sondern widersprechen vor allem der friedlichen und weltoffenen Haltung der überwiegenden Mehrheit unserer Einwohner. Deshalb möchte ich klarstellen, dass solche Sachbeschädigungen keine Kavaliersdelikte, sondern laut § 303 Strafgesetzbuch als Straftatbestände einzuordnen sind. Wer also eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Auch unbefugtes Verändern und Beschädigen des Erscheinungsbildes einer fremden Sache ist strafbar.

Die Beseitigung der Schäden im öffentlichen Raum nimmt aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse unserer Infrastruktur oft längere Zeit in Anspruch und verursacht zumeist hohe Kosten für die jeweiligen Eigentümer. Die Kosten belaufen sich allein für die Stadt auf Tausende Euro an Steuermitteln. Wir versuchen auch stets die Eigentümer wie bspw. die Deutsche Bahn, dass Landesamt für Straßenbau und Verkehr oder die für die Hochwasserschutzmauern zuständige Landestalsperrenverwaltung auf die schnellstmögliche Beseitigung  hinzuweisen.

Schwerpunkte werden von unseren Stadtordnungsdienst, in Abstimmung mit der Landes- und Bundespolizei kontrolliert. Ergänzende Videoüberwachungen oder Alkoholverbotszonen an solchen Schwerpunkten scheitern jedoch zumeist an hohen rechtlichen Hürden.

Um dieser Entwicklung zu begegnen sind wir daher auch auf Ihre Mithilfe angewiesen und ich bitte alle Einwohner stets ein wachsame Auge zu haben und bei Beobachtung solcher Taten diese umgehend der Polizei (Revier Mittweida Tel.: 03727/9800) bzw. in der Stadtverwaltung Flöha anzuzeigen. Weiterhin können Missstände als Mängelmeldung über die Free-Key-App oder das Mängelformular auf der städtischen Homepage gemeldet werden.

Unsere Stadt ist das zuhause aller Einwohner. Und deshalb dürfen sie verlangen, dass man es so behandelt wie das eigene Heim!

Volker Holuscha
Oberbürgermeister

Mängelmeldung

Bitte geben Sie Ihren Namen an
Bitte tragen Sie Ihre Straße und Ihre Hausnummer ein
Bitte tragen Sie Ihre E-Mail Adresse ein
Bitte tragen Sie Ihre Telefonnummer ein
Bitte geben Sie die Art des festgestellten Mangels an
Bitte geben Sie an, was Sie für Mängel festgestellt haben
Bitte geben Sie das Datum der Feststellung des Mangels an
Bitte geben Sie die Anschrift oder einen Ort an, an dem Sie den Mangel festgestellt haben
Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Kontakt | Sitemap