Zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 25.03.2026 hat der Regionale Planungsverband Chemnitz den Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) bestätigt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Voraussichtlich im Zeitraum 04.05. – 06.07.2026 kann jedermann eine Stellungnahme zu den Planunterlagen des Entwurfs des ROPW abgeben. Rechtzeitig vorher werden auf der Homepage des Planungsverbandes und im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes weitergehende Informationen zur vorgesehenen Auslegung und Beteiligung am Entwurf des ROPW veröffentlicht. Der Entwurf des ROPW ist schon jetzt auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands Chemnitz unter https://www.pv-rc.de/cms/sitzungskalender.html einsehbar.
Zusätzlich werden durch den Planungsverband zu Beginn des Zeitraums der öffentlichen Auslegung und Beteiligung wieder regionale Informationsveranstaltungen zum Verfahren, den Beteiligungsmöglichkeiten und den Inhalten des ROPW mit der anschließenden Möglichkeit, Fragen dazu zu stellen, angeboten. Die Teilnahme an diesen öffentlichen Informationsveranstaltungen ist für jedermann möglich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Informationsveranstaltungen finden jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr an nachfolgenden Terminen und Orten statt:
- 4. Mai 2026 Vogtlandkreis
Landratsamt, Postplatz 5, 08523 Plauen, Kreistagssaal - 6. Mai 2026 Erzgebirgskreis
Landratsamt, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Kreistagssaal - 11. Mai 2026 Landkreis Mittelsachsen
BSZ "Julius Weisbach" Freiberg, Schachtweg 2, 09599 Freiberg - 12. Mai 2026 Stadt Chemnitz
LUXOR Kongress- und Veranstaltungszentrum, Hartmannstraße 9-11,09111 Chemnitz, kleiner Saal - 18. Mai 2026 Landkreis Zwickau
Rathaus Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Bürgersaal
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit vom 16.2.-5.4.2024 hat die Stadt Flöha bereits eine Stellungnahme abgegeben und auch zum vorliegenden Entwurf des ROPW wird erneut Stellung bezogen werden. Konkret geht es um die geplante Ausweisung eines Vorranggebietes für die Errichtung von Windkraftanlagen im Struthwald, im südöstlichen Teil des Gemeindegebietes der Stadt Flöha mit einer Größe von rd. 80 ha.
Hintergrund:
Die Regionalen Planungsverbände im Freistaat Sachsen haben die gesetzliche Pflichtaufgabe, das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes umzusetzen.
In der Planungsregion Chemnitz erfolgt diese Umsetzung durch die im Raumordnungsplan Wind (ROPW) als Windenergiegebiete festzulegenden Vorranggebiete Windenergie. Bis der ROPW in Kraft tritt, gilt § 35 Abs. 1 Pkt. 5 BauGB. Demnach sind Windenergieanlagen sog. privilegierte Vorhaben und damit zulässig. Dies bedeutet, dass ohne ausgewiesene Vorrangflächen Windkraftanlagen theoretisch überall im Außenbereich errichtet werden können. Ungeachtet dessen werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens alle möglicherweise relevanten Belange durch die entsprechenden Fachbehörden umfassend geprüft.
Als privilegiertes Vorhaben findet aktuell das Genehmigungsverfahren für 2 Windkraftanlagen in Euba angrenzend an den Struthwald statt. Genehmigungsbehörde ist die Stadtverwaltung Chemnitz. Informationen dazu sind verfügbar bei dem Antragsteller und der Bürgerinitiative Euba.
Antragssteller - VSB Neue Energien Deutschland GmbH
https://www.vsb.energy/de/de/projekte/windpark-euba/
Bürgerinitiative gegen den geplanten Windpark in Euba
https://www.gegenwind-euba.de/
Stadtverwaltung Flöha
Bauamt
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